Lass deine Träume Wurzeln schlagen.
Mitglied
Mitglied werden
Liebe Gartenfreunde,
ihr fragt euch, wie läuft das eigentlich mit einer Mitgliedschaft in einem Kleingärtnerverein?
Nachdem man sich einen Überblick über die verfügbaren Parzellen verschafft und die Vor- und Nachteile während einer Bedenkzeit sorgfältig abgewogen hat, findet ein weiteres Gespräch zwischen Vertretern des Vorstands und den Interessenten statt. In diesem Gespräch werden die gegenseitigen Erwartungen diskutiert und man wird über voraussichtliche Kosten wie Mitgliedsbeiträge und Pachtgebühren aufgeklärt.
Dieses Gespräch soll dabei helfen, zu entscheiden, ob man wirklich Mitglied des Vereins werden und eine Parzelle pachten möchte, und ob seitens des Vorstands Bedenken hinsichtlich einer Aufnahme bestehen.
Wenn beide Parteien der Mitgliedschaft / Verpachtung zustimmen, steht einer Aufnahme nichts im Wege.
Im Rahmen der Neuverpachtung eines Kleingartens wird eine Wertermittlung durchgeführt, die vom Vorstand initiiert wird. Diese Wertermittlung gibt den aktuellen Wert des Kleingartens zum Zeitpunkt der Begutachtung an.
Kontaktaufnahme
KGV ”Salzburger Straße” e. V.
Salzburger Straße 80
01279 Dresden
Telefon: +49 (0)176 41962646
Vorsitzender:
Herr Thomas Fischer
Stellvertretender Vorsitzender:
Herr André Frank
vereinsinterne Beraterin für Gartenversicherungen:
Frau Annett Bailer,
Garten 173,
Tel. +49 (0)152 25932487
Aufnahmeantrag
Beitragsordnung
Ruhezeiten in der Kleingartenanlage
Montag - Freitag | 19.00 – 07.00 Uhr |
Freitag - Samstag | 19.00 – 08.00 Uhr |
Samstag | 13.00 – 15.00 Uhr |
In der Zeit vom 01.04. – 30.09. | |
Montag - Freitag | 12.00 – 13.00 Uhr |
An Sonn- und Feiertagen sind alle lärmverursachenden Haus- und Gartenarbeiten untersagt.
Diese Festlegungen sind für alle Kleingärtner unseres Vereins verbindlich und entsprechend einzuhalten.
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Verbotene Pflanzen im Kleingarten
Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt.
Es sind die häufigsten Pflanzen aufgeführt, die entweder aufgrund der zu erwartenden Wuchshöhe und Wuchsbreite oder ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht entsprechen.
Nadelbäume
– Tannen
– Zeder
– Lärchen
– Eiben
– Fichten
– Erle
– Kiefern
– Wacholder
– Scheinzypressen
– Mammutbäume
– Affenschwanzbäume
– Lebensbäume oder Thujen (Nadelbäume!)
Ungeeignete Baumform, da höher als 20m.
Durch Verrottung der fallenden Nadeln zwangsläufige Versauerung der Böden. Wirtspflanzen für Schaderreger. Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen.
Laubbäume
– Eiche
– Birke
– Ahorn
– Esche
– Erle
– Buche
– Weide
– Kastanie
– Walnuss
– Pappel
– Ginkgo
– Eberesche
Ungeeignete Baumform, da höher als 20m und bereits im kleinen Stadium große Breite.
Deck- und Blütensträucher
– Goldregen, Wuchshöhe bis 7m
– Hasel
– Zierapfel
– Hartriegel
– Zierkirsche/-apfel auch als Säule, Wurzelausläufer sind nicht beherrschbar
– Erbsenstrauch, Wuchshöhe bis 6m
– Essigbaum, Wuchshöhe bis 8m
Wirtspflanzen mit Schaderreger
– Felsenbirne
– Scheinquitte für Feuerbrand – meldepflichtig
– Haferschlehe
– Bocksdorn für Scharka Krankheit
– Feuerdorn
– Rot- und Weißdorn
– Zwergmispel (Cotoneaster)
– Wacholder aller Art für Birnengitterrost
– Korkenzieherweide für Weidenbohrer
– Mandelbäumchen für Spitzendürre (Monilla)
– Weymouths-Kiefer für Johannisbeeren- Säulen- und Blasenrost
sonstige
– Der Anbau von Cannabispflanzen i. S. v. Art. 1 § 1 Nr. 7. – 9. Cannabisgesetz ist verboten.
Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf der Grundlage neuester Erkenntnisse ständig überarbeitet wird!
Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen!
Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet.